Fallen die Restverpackungen unter die Definition von chemischen Abfällen?

Nicht ausgehärtetes Epoxidharz ist chemischer Abfall. Kartuschen mit Epoxidrückständen sollten daher genauso wie Farbreste als kleiner chemischer Abfall entsorgt werden. Vollständig entleerte Kartuschen und ausgehärtetes Epoxidharz sowie DRY SEAL™ können über den Hausmüll entsorgt werden.